Wir Freiheitstrychler sind freiheitsliebende Menschen, die in Eigenverantwortung und Selbstbestimmung im Einklang mit unseren Mitmenschen, den Tieren und der Natur in Frieden leben wollen. Dazu halten wir uns in der Schweiz an unsere Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Insbesondere die darin verfassungsmässig garantierten Grund- und Bürgerrechte von Artikel 1 bis Artikel 40 (auf den ersten 9 Seiten). Diese schützen und verteidigen wir falls nötig jederzeit friedvoll aber lautstark mit unseren Trycheln gegen behördliche Willkür, kriminellen Absprachen von Organisationen die nicht durch direkt demokratische Wahlen vom Volk bestimmt wurden oder jegliche Volksvertreter die sich nicht an die Pflichten ihres Amtseides halten (Amtseid gemäss Parlamentsgesetz).
Spezielle Bedeutung in den allgemeinen Bestimmungen bezüglich Energie hat die Souveränität der Kantone (Art. 3) und auch der Gemeinden, die Grundsätze des rechtsstaatlichen Handelns (Art. 5), die Subsidiarität (Art. 5a) und die individuelle und gesellschaftliche Verantwortung (Art. 6).
Wir sind gegen jegliche Verbote, Zensur, etc. und halten die Wissenschaftsfreiheit (Art. 20) hoch und wehren uns gegen jegliche Enteignung im Sinne der Eigentumsgarantie (Art. 26).
Ebenso so hoch halten wir die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27) und sind gegen staatliche Monopole, welche die Bürger in ihren privatwirtschaftlichen Aktivitäten hindern, benachteiligen oder sogar ausschliessen. Ganz nach dem Motto: «So viel Staat wie nötig und so wenig wie möglich», um die ständig zunehmende Bürokratie und damit der stetig steigende Staatsquote entgegenzuhalten.
Im Sinne der Verbundenheit verstehen wir uns als Teil eines Ganzen und respektieren jeden Menschen egal welcher Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Glaubens, Weltanschauung, etc.
Daher tauschen wir uns regelmässig mit Mitmenschen auf der ganzen Welt aus, wobei uns die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (Art. 40) mit ihren lokalen Kenntnissen vor Ort unterstützen.